Mit einem Stimmgabeltest kann der Arzt feststellen, ob eine eventuell bestehende Schwerhörigkeit oder bei Diabetikern eine Nervenstörung vorliegt. Dieser Stimmgabeltest ist sehr leicht durchzuführen, dauert nur wenige Augenblicke und ist für den Patienten völlig schmerzfrei und unkompliziert. Außerdem muss der Patient, zur Untersuchung, keine besonderen Vorkehrungen treffen, wie es bei manch anderen Untersuchungen nötig ist.
Der Stimmgabeltest zur Klärung des Vibrationsempfinden
Bei einem Stimmgabeltest wird die Stärke der Vibrationsempfindungen geprüft. Für die Untersuchung benötigt der Arzt nur eine Stimmgabel, diese wird an einem festen Gegenstand angeschlagen und damit zum Schwingen gebracht. Anschließend wird die vibrierende Stimmgabel mit dem unteren Teil, dem Fuß, nacheinander auf den Außen- und Innenknöchel des Fußes des Patienten gesetzt. Wenn der Patient die vibrierende Stimmgabel nicht wahrnimmt, spricht man von einer Empfindungsstörung der Tiefensensibilität. Diese sogenannte Tiefensensibilität wird über die Nervenfasern vermittelt und umfasst das Empfinden von Bewegung und Lage durch Körperteile und Vibration.
Die Nervenfasern sind, viel früher noch als das Berührungsempfinden der Hautoberfläche, bei Diabetikern oft als erstes betroffen und der Arzt kann so schnell feststellen, ob eine Schädigung der peripheren Nerven (das sind die nerven, die außerhalb des Rückenmarks und des Gehirns liegen) vorliegt. Mit diesem Stimmgabeltest kann schnell und einfach eine aussagekräftige Diagnose bei Nervenschädigungen gestellt werden. Eine Erkrankung an Diabetes wird oft von Stoffwechselerkrankungen begleitet und es kommt häufig zu einer Unterversorgung der Sinneszellen, die dann nach und nach absterben können. So kann es passieren, dass Betroffene, wie zum Beispiel Diabetiker, häufig über „taube“ Füße klagen und kleine Wunden nicht oder erst viel zu spät bemerken, dies kann unter Umständen zu einer schweren Infektion führen und im schlimmsten Fall zur Amputation führen.
Zum Stimmgabeluntersuchung gehören die Untersuchung der Gliedmaßen, die Untersuchung des Vibrationsempfinden und das Messen der Arterienpulse. Das Messen der Arterienimpulse liefert zuverlässige Hinweise auf mögliche Arterienverschlüsse. Im Leistenbereich, in der Kniekehle, dem Fußrücken und der Innenknöchelseite lassen sich die Arterienpulse am besten erfühlen. Eine Untersuchung mit der Stimmgabel ist absolut schmerzfrei und wird von den meisten Patienten nicht mal als unangenehm beschrieben. Lediglich die kalte Stimmgabel, die aufgelegt wird, ist für einige etwas unangenehm. Vor der Stimmgabeluntersuchung bedarf es auch keinen besonderen Vorkehrungen.
Stimmgabeltest zur Feststellung einer Schwerhörigkeit
Der Stimmgabeltest wird aber auch im Hals, Nasen, Ohrenbereich eingesetzt, um erste Anzeichen einer möglichen Schwerhörigkeit abzuklären. Hierzu wird die vibrierende Stimmgabel an unterschiedliche Stellen des Kopfes, wie über den Scheitel, links und rechts über dem Ohr, gehalten. Nun muss der Patient angeben, auf welcher Seite er die Schwingungen hört, ob es auf beiden Seiten gleich gut zu hören ist und wann der Ton für ihn gar nicht mehr zu hören ist.
Im Normalfall sollte der Patient, die Schwingungen auf beiden Ohren gleich gut wahrnehmen. Liegt dies nicht vor, kann der Arzt eine erste Diagnose der Schwere der Schwerhörigkeit stellen und bestimmen ob die Schwerhörigkeit vom Außen-, Mittel- oder Innenohr ausgeht. Dies stellt man wie folgt fest:
Hört der Patient auf einem Ohr den Ton leiser, so geht man von einer Schallempfindungsstörung des betroffenen Innenohrs aus. Hört der Patient diesen Ton aber auf dem betroffenen Ohr lauter, so sprechen die Mediziner von einer Schallleitungsstörung, die das Mittel- sowie das Außenohr betreffen können. Die Untersuchung mit der Stimmgabel zur Abklärung einer eventuell vorliegenden Schwerhörigkeit ist für den Patienten völlig schmerzfrei und es bedarf auch keine besonderen Vorkehrungen vor der Behandlung.
Kosten einer Stimmgabeluntersuchung
Die Kosten einer Stimmgabeluntersuchung wird in der Regel von den Krankenkassen übernommen, lediglich 10,00 Euro für die Praxisgebühr, je Quartal, wird vom Arzt erhoben, sofern keine Überweisung von einem anderen Arzt vorliegt oder diese nicht schon für das Quartal entrichtet wurde. Privatpatienten müssen die Kosten, je nach Krankenkasse und Leitungsumfang, vorab selbst tragen, können diese aber anschließend über ihre Krankenkasse wieder geltend machen.