Das Thema Zahnersatz ist seit vielen Jahren ein zentraler Schwerpunkt auf dem Gebiet der Zahnmedizin. Der parodontale Ersatz betrifft in Anbetracht dessen bereits seit Jahren nicht mehr nur ältere Patientinnen und Patienten. Auch vergleichsweise viele junge Menschen haben zur Überraschung vieler Dentalmediziner, Kieferorthopäden und -chirurgen mit Zahnproblemen zu kämpfen – teils erblich bedingt, teils verursacht durch eine zu flüchtige Zahnpflege.
Angesichts dieser Entwicklung sehen sich auch gesetzliche und private Krankenversicherungen in Zugzwang, angemessen zu reagieren und das Spektrum der Versicherungsleistungen rund um die Zahngesundheit ihrer Versicherungsnehmer stetig zu verbessern.
- Doch was leistet die Krankenkasse im Falle zahnmedizinischer Behandlungen?
- Welche Versicherungsleistung ist durch den Gesetzgeber geregelt und welche Leistungen kann ein Versicherter zusätzlich beanspruchen?
Seit 2005 Krankenkassen bundesweit einen festgesetzen, als klar kalkulierbar deklarierten Betrag für Zahnersatz und so genannte Suprakonstruktionen. Dieser Betrag wird als befundorientierter Festzuschuss und richtet sich, wie es die Bezeichnung bereits vermuten lässt, nach dem zahnmedizinischen Befund. Hinsichtlich der unterschiedlichen Versicherer bedeutet dies: Versicherungsnehmer bekommen bei gleichem Befund den gleichen Betrag von ihrer jeweiligen Krankenkasse erstattet. Zu beachten ist hierbei jedoch, dass in Abhängigkeit des gewählten Zahnarztes und der festgelegten Form der Versorgung vor, während und nach der zahnmedizinischen Behandlung der in Rechnung gestellte Betrag für verschiedene Versicherte variieren kann, obgleich der Befund der gleiche gewesen ist.
Darüber hinaus besteht bei Krankenkassen eine Härtefallregelung, die beschreibt welche Voraussetzungen gegeben sein müssen, damit ein Versicherter von seinem Eigenanteil – dem Zuzahlungsanteil zu den gesamten Behandlungskosten – befreit werden kann. Hier wird hinsichtlich der zahnmedizinisch notwendigen Behandlung von einer unzumutbaren Belastung für den Versicherungsnehmer ausgegangen. Diese Belastung besteht – Stand: 2014 -, sobald das monatliche Bruttoeinkommen einer versicherten Person die Grenze von 1.106,00 EUR nicht übersteigt. Variabel wird diese Bemessungsgrenze durch Berücksichtigung eventuell Angehöriger des Versicherten.
Kosten für Zahnersatz fest im Griff behalten – So geht’s
Abgesehen von den seitens der Krankenkasse zugestanden Leistungen sind es vor allem die Kosten, die für viele Patientinnen und Patienten in Sachen Zahnersatz den Ausschlag geben. Zahlreiche Anbieter, sowohl online als auch in Rundfunk und Printmedien, haben sich das Ziel gesetzt, Betroffenen mit teils unschlagbaren Preisangeboten die Entscheidung zu erleichtern – oder gar ganzheitlich abzunehmen.
Doch Experten raten zu gesteigerter Sorgfalt und Achtsamkeit in Bezug auf die Wahl eines Zahnersatz-Angebots. Faktisch erklärt sich eine sorgfältige Wahl allem voran durch ein ausgewogenes und medizinisch fachgerechtes Verhältnis zwischen der medizinischen Behandlung und der darauf folgenden Nachsorge. Hinzu kommen verschiedene Faktoren, die viele Betroffene oft nicht sofort bedenken. Zu nennen ist hier einerseits die Qualität eines benötigten Zahnersatzes ebenso, wie die Wahl für eine bestimmte Form des Ersatzes – beispielsweise für ein Zahnimplantat anstelle einer Brücke.
Um sich adäquat entscheiden zu können, ist es essentiell, sich vorab über die Möglichkeiten einer Behandlung, eventuelle Kosten und eine fachgerechte Nachbehandlung ausreichend zu informieren. Empfehlenswert ist hier der Blick ins Internet. Die online Recherche nach Informationen kann in vielerlei Hinsicht ein hilfreiches Instrument für diese durch und durch wichtigen Entscheidungen sein. Neben Foren, in denen sich andere Betroffene ausführlich über ihre Erfahrungen austauschen und Gleichgesinnten wertvolle Hinweise geben können, sind es vor allem verlässliche und klar strukturierte Info-Portale wie Zahnersatz.de, die detaillierte und stets auf aktuellem Stand sowohl über Zahnersatz-Formen – Implante, Brücken und Co. – als auch über deren Kosten informieren.
Betroffene sollten diesen Weg der Informationsbeschaffung daher nie scheuen und die online verfügbaren Inhalte als eine Grundlage nutzen, um sich durch einen Facharzt für Zahnmedizin, Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie oder Kieferorthopädie weiter beraten zu lassen!
Zahnersatz-Leistungen der Krankenkassen unterliegen Änderungen
Ähnlich der gesetzlich festgesetzen Pflichtabgaben, die ein Versicherungsnehmer an die Krankenkasse zu leisten hat, unterliegen auch spezifische Beiträge und Sonderbeiträge ständigen Anpassungen. So empfiehlt sich für Versicherte, sich vor jedem Jahreswechsel bei der jeweiligen Krankenkasse über etwaige Beitrags- und Leistungsanpassungen individuell zu informieren. Auch das bevorstehende Jahr 2015 hält hinsichtlich der Versicherungsleistungen für Zahnersatz eine Änderung bereit: festgelegt wurde, dass der bisherige Sonderbeitrag – für Zahnersatz oder Lohnfortzahlung – von 0,9 Prozent zur gesetzlichen Krankenkasse entfallen wird.
In der Regel werden Versicherungsnehmer durch ihre jeweilige Krankenkasse hierüber informiert. Nutzen Sie jedoch Ihre Möglichkeit, sich über weitere Anpassungen zu informieren und so sorgenfrei und rundum abgesichert in das neue Jahr starten zu können!