Der Kieferorthopäde ist wie der Oralchirurg ein Zahnarzt mit Zusatzstudium. Während sich der Zahnarzt primär mit dem Erkennen und Therapieren von Krankheiten an Zähnen, Zahnfleisch und Kiefer beschäftigt, ist der Kieferorthopäde für die Korrektur von Fehlstellungen der Zähne und des Kiefers zuständig. Diese kommen aus sehr verschiedenen Gründen zu Stande.
Zu große, zu kleine oder schief gewachsene Zähne wirken einerseits unästhetisch, können aber auch Probleme beim Kauen und Sprechen verursachen. Speziell auf lange Sicht ist eine fehlerhafte Sprachentwicklung für ein Kind ein großes Manko und lässt sich im jungen Alter meist gut und schnell beheben. Unbehandelt kann dies zu Schwierigkeiten beim Schreiben und Lesen aber auch zu Hänseleien des Kindes führen.
Eine weitere Ursache für Fehlstellungen kann sein, wenn Milchzähne zu lang im Kiefer verbleiben. Dies „festen“ Zähne wachsen dahinter oder davor und werden somit in eine Fehl- oder Schiefstellung gedrückt.
Kieferorthopädie – Zahnarzt und Zahnbehandlungen
Nur selten stehen die festen Zähne, die im Alter ab 6 Jahren nach und nach den Weg ins Freie suchen und die Milchzähne aus dem Kiefer verdrängen, völlig gerade und akkurat. Die heutigen Korrekturmöglichkeiten sind jedoch vielfältig. Schon in frühen Lebensjahren, nach dem Durchbruch der Schneidezähne kann kieferorthopädisch agiert werden, um schon im Zahnwachstum zu regulieren und Platz zu schaffen für die permanenten Zähne. Bei einem Kreuzbiss sollte jedoch schon im 4.Lebensjahr eingegriffen werden, um schonend eine Korrektur zu erreichen.
Im Kindes- und Jugendalter sind diese Behandlungen gut möglich, da die Zähne noch nicht ihre endgültige Stellung erreicht haben und noch mit wenig Mühe im Kiefer „verschoben“ werden können. In diesem Alter kann sogar der Kiefer der Patienten noch mit Spangen verbreitert werden, um Fehlstellungen entgegenzuwirken. Doch auch viele Erwachsene holen eventuelle Versäumnisse ihrer Eltern noch nach und lassen sich die Zähne in eine ästhetische Stellung bringen.
Die Dauer der Behandlung ist jedoch wesentlich länger als bei Kindern. Durch lose Spangen und feste Klammern korrigiert der Kieferorthopäde mit Hilfe der Zeit die Stellung der Zähne, zieht sie auseinander und lässt sie durch stetigen Druck oder Zug an die richtige Stelle in der Zahnreihe wandern.
Bei zu großen Zähnen für einen verhältnismäßig kleinen Kiefer kann der Kieferorthopäde den Patienten auch zu einem Zahnarzt schicken, um störende Zähne ziehen zu lassen. Dies geschieht unter Betäubung und schafft Platz für die übrigen Zähne. Im Normalfall kann eine kieferorthopädische Behandlung in ca. 2 – 4 Jahren abgeschlossen werden. Oft ist die „feste Spange“ die perfekte Lösung, die Zähne in eine endgültige, ästhetische und gut funktionierende Stellung zu bringen. Bei dieser Methode werden Brackets, kleine Drahtträger, auf die Zähne aufgeklebt.
Zahnschmerzen richtig behandeln
Diese werden mit einem Draht verbunden und die Zähne können so durch konsequentes Nachstellen des Kieferorthopäden nach und nach in die gewünschte Stellung gebracht. Die moderne Kieferorthopädie arbeitet mittlerweile auch mit durchsichtigen Brackets, die eine wesentlich geringere ästhetische Einschränkung darstellen.
Doch schon jetzt sind komplett durchsichtige Spangen auf dem Markt, die fast unsichtbar sind. Neben der schönheitsbedingten Seite ist die Funktionalität des Gebisses die Aufgabe des Kieferorthopäden. Er überprüft, ob die Zahnreihen gut aufeinander passen und eine gleichmäßige Abnutzung gegeben ist. Bei starkem Überbiss beispielsweise ist dringend eine Korrektur nötig, da sich sonst die Zahninnenseiten eines Kiefers zu stark abnutzen und dies zu Schäden und Schmerzen führen kann.
Übermäßige Zahnlücken zwischen den Vorderzähnen können durch eine Spange ebenso geschlossen werden wie Zähne gedreht oder zu weit hinten bzw. vorn sitzende Zähne in die Zahnreihe eingegliedert. Nur selten sind chirurgische Eingriffe notwendig um die Zahnreihe ästhetisch und funktional zu regulieren. Mit Hilfe eines Kieferorthopäden kann also der Traum vom perfekten Lächeln wahr werden.
Während sich der Beruf des Zahnarztes bereits um 1730 aus dem Barbier entwickelte, der für alle möglichen Formen der Körperpflege und Heilbehandlung zuständig war, wurde das Fachgebiet der Kieferorthopädie 1880 von Norman Kingsley und später von Edward H. Angle konkretisiert. Der Spezialist muss ein Zahnarztstudium und eine dreijährige Weiterbildung mit Facharztprüfung zum Kieferorthopäden ablegen. Kieferorthopädische Behandlungen werden bis zum 18. Lebensjahr zu 100% übernommen, wobei vorerst 20% selbst gezahlt werden müssen, die jedoch nach abgeschlossener und erfolgreicher Behandlung erstattet werden. Bei Erwachsenen wird die Behandlung nach Unfällen oder bei einer schweren Kieferanomalie übernommen.